Das Bundesgericht hat folgende Praxisänderung im Familienrecht vorgesehen:
- Zweistufige Methode mit Überschussverteilung: Das Gesamteinkommen wird ermittelt und der Bedarf von allen Betroffenen wird festgelegt. Übersteigen die finanziellen Mittel die Existenzminima, muss der Überschuss ermessensweise verteilt werden.
Bei ungenügenden Mitteln wird der Unterhalt in folgender Reihenfolge verteilt:- Barunterhalt an Minderjährige
- Betreuungsunterhalt an Minderjährige
- Ehelicher oder nachehelicher Unterhaltsanspruch eines Ehegatten
- Unterhalt volljähriger Kinder
- Aufhebung der 45er-Regel: Neu ist immer von einer Zumutbarkeit einer Erwerbsarbeit auszugehen, soweit diese Möglichkeit tatsächlich besteht und keine Hinderungsgründe vorliegen.
- Änderung des Begriffs der lebensprägenden Ehe: Ehe ist lebensprägend, wenn ein Ehegatte seine ökonomische Selbständigkeit zugunsten der Haushaltsbesorgung und Kinderbetreuung aufgegeben hat und es ihm deshalb nach langjähriger Ehe nicht mehr möglich ist, an seiner früheren beruflichen Stellung anzuknüpfen, während der andere Ehegatte sich angesichts der ehelichen Aufgabenteilung auf sein berufliches Fortkommen konzentrieren konnte.